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MiFiD II – Was bringen die neuen Finanzmarktregeln dem Anleger?
Seit Januar 2018 gelten in Deutschland neue Finanzmarktregeln. Unter dem etwas sperrigen Namen „Markets in Financial Instruments Directive“ (kurz MiFID II) wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wiederherstellen soll, das nach der Krise 2008 doch arg gelitten hatte.
Für viele Privatanleger sind die Änderungen insbesondere in dem Kontakt zu ihrer Bank spürbar. So gibt es hier jetzt statt des Beratungsprotokolls eine sogenannte Geeignetheitserklärung, in der deutlich werden soll, warum ein Anlagevorschlag für den jeweiligen Anleger wirklich die passende Empfehlung ist. Mit Blick auf sich ändernde Umstände muss diese Erklärung im Laufe der Zeit zudem immer wieder angepasst werden. Die Produktinformationsblätter, die beim Erwerb von Wertpapieren und Kapitalanlagen schon länger vorgeschrieben sind, wurden bei den Angaben zur erwarteten Wertentwicklung ebenso erweitert, wie in den Bereichen Kosten und Risiken. Um auch bei einer telefonischen Beratung die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu machen, müssen solche Gespräche seit Januar 2018 aufgezeichnet werden. Ein weiteres MiFiD-Ziel war die Verbesserung der Kostentransparenz insgesamt. Hierfür wurden die Banken dazu verpflichtet, Kostenberichte zu erstellen.
Gut ein Jahr nachdem die MiFiD II Regelungen in Kraft getreten sind, würden wir gerne von Ihnen, den Anlegern, wissen, was die Änderungen in der Praxis gebracht haben? Fühlen Sie sich wirklich umfassender informiert? Werden Sie bedarfsgerechter beraten?
Um einen Überblick zu bekommen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um diesen kurzen MiFiD-Fragebogen zu beantworten: